Bedingungen & Konditionen
Unsere Verkaufsbedingungen und Konditionen
Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen („Bedingungen„) stellen die Bedingungen dar, zu denen Talurit AB, ein schwedisches Unternehmen mit der Hauptanschrift Amalia Jönssons Gata 29, SE-421 31 Västra Frölunda, Schweden, oder gegebenenfalls eine auf einem Bestelldokument angegebene Tochtergesellschaft von Talurit AB („Talurit-Tochtergesellschaft“) (Talurit AB und jede Talurit-Tochtergesellschaft wird im Folgenden als „Talurit“ bezeichnet) vorbehaltlich des nachstehenden Geltungsbereichs Waren an Kunden („Kunde„) liefert.
1. Umfang der Anwendbarkeit
Diese Bedingungen gelten für (i) den Kauf, den Verkauf oder die Vermietung oder die sonstige Bereitstellung von Geräten und anderen materiellen Produkten, die Talurit dem Kunden zur Verfügung stellt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Standard- oder kundenspezifische Produkte (zusammenfassend „Produkt“ oder „Produkte„), und (ii) jegliche Software, die Talurit als integrierten Bestandteil eines Produkts liefert („Software„). Der Begriff „Liefergegenstand(e)“ bezeichnet Produkte und Software (soweit die Software in das Produkt integriert ist). Die Parteien gehen davon aus, dass die Bereitstellung eines im Rahmen dieses Vertrages gelieferten Produkts (ein „Bestellung„) auf der Grundlage eines von Talurit erstellten Angebots, einer förmlichen Bestellung, eines Auftragsschreibens und/oder einesähnlichen Genehmigungsdokuments erfolgt, das den spezifischen Umfang und die Preisgestaltung für die im Rahmen dieses Vertrags erbrachten Leistungen enthält(zusammen auf Auftragsbasis die „ Auftragsdokumente„). Diese Bedingungen gelten jedoch für alle von Talurit für oder im Namen des Kunden erbrachten Leistungen, auch wenn keine formellen Auftragsdokumente und/oder ein Verweis auf diese Bedingungen vorliegen, es sei denn, die Anwendbarkeit dieser Bedingungen wird durch eine schriftliche Vereinbarung zwischen den Parteien ausdrücklich ausgeschlossen. Kein vom Kunden zur Verfügung gestelltes Dokument (einschließlich eines vom Kunden zur Verfügung gestellten Auftragsdokuments) oder Text ändert diese Bedingungen, und auch keine Leistungserbringung, kein Handelsbrauch oder keine Handelsbräuche gelten als Änderung oder Verzicht auf diese Bedingungen oder ein von Talurit erstelltes Angebot, es sei denn, sie werden von Talurit ausdrücklich durch einen unterzeichneten schriftlichen Vertrag akzeptiert; insbesondere werden alle Bedingungen, die in einer Bestellung des Kunden enthalten sind oder auf die darin Bezug genommen wird, hiermit zurückgewiesen und finden ungeachtet einer darin enthaltenen gegenteiligen Bestimmung keine Anwendung auf eine Bestellung. Jede Bestellung gilt als Zustimmung des Kunden zu diesen Bedingungen. Sofern im Angebot nicht anders angegeben, läuft ein von Talurit erstelltes Angebot dreißig (30) Tage nach seinem Datum ab und kann von Talurit geändert oder zurückgezogen werden, bevor der Kunde eine entsprechende Annahmeerklärung abgegeben hat. Diese Bedingungen gelten auch für jede Bestellung eines Tochterunternehmens des Kunden, wobei der Kunde gemeinsam mit dem bestellenden Tochterunternehmen verantwortlich ist. Der hier verwendete Begriff „Tochtergesellschaft“ bezeichnet ein Unternehmen oder eine andere juristische Person, die direkt oder indirekt über einen oder mehrere Vermittler von Talurit oder dem Kunden kontrolliert wird bzw. unter gemeinsamer Kontrolle steht. Wie hierin verwendet, bedeutet der Begriff „Kontrolle“ den Besitz direkter oder indirekter Macht, um das Management und die Politik eines Unternehmens oder einer anderen Einheit anzuordnen oder zu veranlassen, sei es (i) durch den Besitz von mehr als fünfzig Prozent (50%) der stimmberechtigten Wertpapiere der anderen Einheit oder (ii) durch einen Vertrag, ein Gesetz, eine Verordnung oder auf andere Weise. Alle Lieferungen im Rahmen dieses Vertrages können von einem mit Talurit® verbundenen Unternehmen vorgenommen werden.
2. Verwendung von Deliverables
Der Kunde ist letztendlich und allein dafür verantwortlich, zu beurteilen und zu bestimmen, ob ein Liefergegenstand angemessen und für einen bestimmten Zweck geeignet ist.
3. Software-Lizenz
Talurit® gewährt dem Kunden eine begrenzte, nicht-exklusive persönliche Lizenz für die Nutzung der Software und nur in Verbindung mit dem zugehörigen Produkt. Die Softwarelizenz darf nur in Verbindung mit der Übertragung des zugehörigen Produkts übertragen/abgetreten werden. Der Kunde darf keine Software aus dem zugehörigen Produkt extrahieren, kein IP zurückentwickeln und nicht versuchen, auf die Software zuzugreifen, sie zu dekompilieren oder anderweitig auf die Form eines Quellcodes zu reduzieren. Der Kunde ist verpflichtet, diese Lizenzbedingungen in jede Vereinbarung aufzunehmen, die die Übertragung des zugehörigen Produkts regelt.
4. Preisgestaltung
Die Preise für die Liefergegenstände sind in dem jeweiligen Bestelldokument festgelegt. Der Kunde erkennt an, dass die Preise für die Liefergegenstände und andere hierin festgelegte Bedingungen auf der Grundlage einer zwischen den Parteien vereinbarten Verteilung des Risikos für mangelhafte Liefergegenstände festgelegt wurden. Der Kunde erkennt ferner an, dass die Preise und Bedingungen bei einer anderen Risikoverteilung anders ausgefallen wären.
5. Steuern
Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, enthalten die Preise keine bundes-, landes- oder ortsüblichen Verkaufs-, Nutzungs-, Waren- und Dienstleistungssteuern, Verbrauchssteuern oder andere ähnliche Steuern oder Abgaben, die auf die an einer Transaktion beteiligten Waren oder Dienstleistungen erhoben werden. Alle diese Steuern sind vom Kunden zu zahlen, es sei denn, der Kunde legt Talurit einen für Talurit zufriedenstellenden Nachweis über die Befreiung von diesen Steuern vor. Wenn Talurit aufgrund von Gesetzen oder Vorschriften verpflichtet ist, solche Steuern zu erheben, erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass Talurit diese Steuern auf den Verkaufspreis der Liefergegenstände aufschlägt.
6. Zahlungsbedingungen
Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, gelten dieZahlungsbedingungen, die in dem jeweiligen von Talurit® erstellten Angebot festgelegt sind . In allen anderen Fällen sind die Zahlungsbedingungen in vollem Umfang bei Unterzeichnung des ausstellenden/bestätigenden Auftragsdokuments fällig. Alle Zahlungen sind in der auf der Rechnung angegebenen Währung zu leisten. Der Kunde zahlt alle Bankgebühren und -spesen sowie angemessene Verwaltungskosten. Der Kunde darf keine Rabatte oder Verrechnungen mit Rechnungen vornehmen, es sei denn, Talurit® hat dies im Voraus genehmigt. Jeder Rechnungsbetrag, der bei Fälligkeit nicht bezahlt wird, kann bis zur vollständigen Begleichung mit 1,5 % pro Monat oder dem höchsten dann gesetzlich zulässigen Satz verzinst werden, je nachdem, welcher Satz niedriger ist. Talurit® behält sich das Recht vor, von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch zu machen, wenn der Kunde seine Zahlungen nicht bei Fälligkeit leistet. Der Kunde erstattet Talurit unverzüglich alle Kosten und Auslagen, einschließlich Anwaltskosten, die Talurit bei der Einziehung der fälligen Beträge entstehen.
7. Kundenkredit
Sollte die finanzielle Lage des Kunden zu irgendeinem Zeitpunkt für Talurit nach eigenem Ermessen unbefriedigend sein oder sollte der Kunde eine Zahlung bei Fälligkeit nicht leisten, kann Talurit zusätzlich zu allen anderen Rechten, die Talurit möglicherweise hat, die Lieferung(en) aufschieben oder verweigern oder eine solche Lieferung vom Erhalt einer zufriedenstellenden Sicherheit oder von Barzahlungen im Voraus abhängig machen.
Für den Fall, dass Liefergegenstände im Rahmen dieses Vertrages über einen von Talurit dem Kunden gewährten Kredit erworben werden, räumt der Kunde Talurit hiermit ein Sicherungsrecht und ein Rücknahmerecht an allen Liefergegenständen und allen Erlösen und Produkten daraus ein, bis alle fälligen oder fällig werdenden Beträge im Rahmen dieses Vertrages vollständig beglichen sind. Jegliche Rücknahme und Entfernung von Liefergegenständen erfolgt unbeschadet aller anderen Rechtsmittel von Talurit® nach dem Gesetz oder nach Billigkeit. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, jederzeit und ohne weitere Gegenleistung alle weiteren Handlungen und Instrumente (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die für die Einreichung geeigneten Finanzierungserklärungen) vorzunehmen oder vornehmen zu lassen, die Talurit angemessenerweise verlangen kann, um das Sicherungsrecht von Talurit zu vervollständigen.
8. Lieferung/Titel
Liefer- oder Versandtermine sind nur ungefähre Angaben und stellen lediglich die beste Schätzung von Talurit bezüglich der für die Lieferung oder den Versand benötigten Zeit dar. Die Lieferung kann in mehreren Teilmengen erfolgen. Talurit® haftet nicht für Verluste oder Schäden aufgrund von Lieferverzögerungen. Der Versand erfolgt EXW, in den Geschäftsräumen von Talurit in Göteborg, Schweden (bzw. in den Geschäftsräumen des vertragsschließenden Talurit-Mitgliedsunternehmens) (INCOTERMS 2020) oder über einen vom Kunden gewählten Spediteur oder anderweitig durch Talurit, und wird in den handelsüblichen Versandverpackungen von Talurit verpackt. Falls Talurit den Kunden bei der Organisation des Transports und der Versicherung unterstützt, gehen das Eigentum und das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung auf den Kunden über, sobald Talurit die Liefergegenstände dem Spediteur zum Versand an den Kunden übergeben hat. Der Kunde erstattet Talurit alle Kosten für den Transport, die Versicherung und – für den Zeitraum nach dem Datum, an dem Talurit zur Lieferung bereit ist – für die Lagerung, die Talurit entstehen. Der Kunde verpflichtet sich, Talurit auf Anfrage alle Dokumente zur Verfügung zu stellen, die nach geltendem Steuer- und sonstigem Recht erforderlich sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf CMR-Dokumente, Ausfuhrerklärungen, Frachtbriefe, Ladescheine und Versandrechnungen.
9. Annahme und Rückgabe
Der Kunde hat die Liefergegenstände unverzüglich nach Erhalt zu prüfen. Sofern der Kunde Talurit® nicht innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Erhalt eines Liefergegenstandes über eine vermutete Nichtkonformität informiert und die Nichtkonformität in angemessener Weise beschreibt, wird davon ausgegangen, dass der Kunde den Liefergegenstand akzeptiert hat. Die Annahme gilt als Anerkennung der vollständigen Erfüllung aller Verpflichtungen von Talurit® aus diesem Vertrag. Die Rückgabe von Liefergegenständen (außer bei berechtigten Gewährleistungsansprüchen) ist nur mit (a) schriftlicher Zustimmung von Talurit und (b) Zahlung einer angemessenen Wiedereinlagerungsgebühr gemäß den Richtlinien von Talurit zum Zeitpunkt der Rückgabe möglich.
10. Stornierung und Verschiebung
Eine bestätigte Bestellung kann nur storniert werden, wenn (a) Talurit schriftlich zustimmt und (b) eine angemessene Entschädigung, einschließlich einer Gewinnmarge, gezahlt wird, die von Talurit zum Zeitpunkt der Stornierung festgelegt wird. Der Kunde kann einen Auftrag nur mit der schriftlichen Zustimmung von Talurit umbuchen, die nach dem alleinigen Ermessen von Talurit erteilt oder verweigert werden kann. Eine Verschiebung sollte nicht länger als
11. Eingeschränkte Garantie
(a) Produkte (ausgenommen Software). Sofern zwischen Talurit und dem Kunden nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, garantiert Talurit dem Kunden (die „eingeschränkte Garantie„), dass die Produkte (mit Ausnahme der Software, auf die im Folgenden eingegangen wird): (i) bei der Lieferung an den Kunden frei von Pfandrechten, Belastungen, rechtlichen Verfahren und Ansprüchen sind, (ii) für einen Zeitraum von zwölf (12) Monaten ab dem Datum der Lieferung an den Kunden frei von Material- und Verarbeitungsfehlern sind („Gewährleistungsfrist„) und (iii) den im Europäischen Wirtschaftsraum geltenden Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltschutzanforderungen entsprechen. Schäden, die auf normalen Verschleiß zurückzuführen sind, gelten nicht als Produktmängel und werden von der beschränkten Garantie nicht abgedeckt. Der Kunde muss Talurit unverzüglich (und in keinem Fall später als fünfzehn (15) Kalendertage nach Entdeckung) schriftlich über einen vermuteten Anspruch im Rahmen der oben genannten eingeschränkten Garantie informieren und dabei die Symptome, die mit dem vermuteten Fehler verbunden sind, in wirtschaftlich angemessener Weise beschreiben und Talurit die Möglichkeit geben, das Produkt zu inspizieren, sofern dies möglich ist. Die Mitteilung muss Talurit® während der Gewährleistungsfrist zugehen. Innerhalb eines angemessenen Zeitraums nach Erhalt des vermeintlich fehlerhaften Produkts und der Überprüfung durch Talurit, dass das Produkt nicht der eingeschränkten Garantie entspricht, behebt Talurit den Fehler nach eigenem Ermessen, indem es entweder (i) das Produkt modifiziert oder repariert oder (ii) das Produkt austauscht. Die Kosten für eine solche Änderung, Reparatur oder einen Ersatz gehen zu Lasten von Talurit, mit Ausnahme der Kosten für den Transport des Produkts zum und vom Kunden. Wenn Talurit nicht in der Lage ist, ein Produkt so zu modifizieren, zu reparieren oder zu ersetzen, dass es der eingeschränkten Garantie entspricht, erstattet Talurit dem Kunden nach eigenem Ermessen entweder den Kaufpreis des Produkts oder schreibt dem Konto des Kunden im Falle eines ausstehenden Restbetrags eine Gutschrift gut. Talurit hat das Recht, Änderungen und Reparaturen an einem Produkt in den Räumlichkeiten des Kunden (bzw. eines Kunden des Kunden) vorzunehmen.
(b) Software. In Bezug auf die Software gewährt Talurit dem Kunden eine Garantie, dass die Software in Übereinstimmung mit den geltenden Talurit-Spezifikationen funktioniert (die „Software-Garantie„). Die Software-Garantie ist auf eine Dauer von zwölf (12) Monaten nach der Lieferung beschränkt. Während dieser Garantiezeit wird Talurit alle Ergänzungen oder Änderungen an der Software entwerfen, codieren, auschecken, dokumentieren und unverzüglich liefern, die erforderlich sind, um Fehler zu korrigieren, die zum Zeitpunkt der Lieferung vorhanden waren und die die Leistung in Übereinstimmung mit den Spezifikationen wesentlich beeinträchtigen. Die Gewährleistung für die Software setzt voraus, dass (i) der Kunde Talurit schriftlich über solche Fehler informiert, (ii) die Software nur in Verbindung mit dem für diese Software spezifizierten Produkt verwendet wird und (iii) keine Änderungen, Modifikationen oder Erweiterungen an der Software vorgenommen wurden, die nicht schriftlich von Talurit genehmigt wurden. Talurit schließt ausdrücklich jegliche Gewährleistung für die ununterbrochene oder fehlerfreie Nutzung der Software aus. Sollte Talurit nicht in der Lage sein, den Mangel gemäß der Software-Garantie zu beheben, kann Talurit auf eigene Kosten entweder: (a) die Software reparieren und/oder durch eine funktional gleichwertige Software ersetzen oder (b) die Software entfernen und den Kaufpreis für die Software zurückerstatten. Talurit übernimmt keine Haftung für Software Dritter.
Jeder der folgenden Punkte führt zum Erlöschen der beschränkten Garantie und der Softwaregarantie, je nachdem, was zutrifft: (i) unsachgemäße Installation oder Prüfung, einschließlich Reparaturarbeiten oder Zugriff auf interne Komponenten eines Liefergegenstandes durch eine andere Person als einen von Talurit oder Talurit® autorisierten Techniker, (ii) das Fehlen einer geeigneten Betriebsumgebung, (iii) die Verwendung des Liefergegenstandes zu anderen Zwecken als denen, für die er entwickelt oder bestimmt wurde, (iv) das Versäumnis, den Liefergegenstand in Übereinstimmung mit den geltenden Talurit-Spezifikationen, Anweisungen und der guten Industriepraxis zu überwachen oder zu betreiben, (v) unbefugtes Anbringen oder Entfernen oder Ändern von Teilen des Produkts, (vi) ungewöhnliche mechanische, physikalische oder elektrische Beanspruchung, (vii) Änderungen oder Reparaturen, die nicht von Talurit oder einem von Talurit autorisierten Auftragnehmer durchgeführt wurden, (viii) Verwendung von nicht von Talurit oder Talurit autorisierten Ersatzteilen, Verbrauchsmaterialien, Software, (ix) Nichtbeachtung der Anweisungen von Talurit zur Befestigung von Pressklemmen und/oder (x) sonstiger Missbrauch, Missbrauch, Nachlässigkeit oder Unfall.
(c) Rechtsbehelfe. Die in diesem Abschnitt 11 aufgeführten Rechtsmittel sind die ausschließlichen Rechtsmittel des Kunden und die ausschließliche Haftung von Talurit für den Fall, dass die gelieferten Produkte nicht den Anforderungen entsprechen bzw. die Gewährleistung nicht erfüllt ist. Mit Ausnahme der oben genannten ausdrücklichen Garantien gibt Talurit keine weiteren Zusicherungen, Garantien oder Bedingungen ab, weder ausdrücklich noch stillschweigend, gesetzlich oder anderweitig, sei es in Bezug auf Qualität, Funktionalität oder anderweitig. TALURIT LEHNT AUSDRÜCKLICH JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNG DER MARKTGÄNGIGKEIT ODER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK AB. In keinem Fall haftet Talurit für die Kosten der Beschaffung/Deckung oder Installation von Ersatzwaren oder -dienstleistungen durch den Kunden.
12. Eigentum an Entwicklungen
Talurit® behält alle Eigentums- und Besitzrechte an sämtlichem geistigen Eigentum, einschließlich Patenten, Urheberrechten, Handels- und Dienstleistungsmarken, Geschäftsgeheimnissen, Ideen und Konzepten, Know-how, Methoden, Techniken, Vorlagen und Computersoftware und/oder Code (zusammenfassend als „geistiges Eigentum“ bezeichnet), das in Verbindung mit oder gemäß einer Bestellung im Rahmen dieses Vertrages bereitgestellt oder geschaffen wird, ungeachtet der Offenlegung und/oder Lieferung dieses geistigen Eigentums an den Kunden. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass alle im Auftrag des Kunden entworfenen oder entwickelten Liefergegenstände oder deren Aktualisierungen oder Erweiterungen, unabhängig davon, ob sie vom Kunden angefordert und/oder bezahlt wurden oder nicht, und unabhängig davon, ob sie in Zusammenarbeit mit Mitarbeitern oder Beauftragten des Kunden entwickelt wurden oder nicht, das ausschließliche Eigentum von Talurit® sind. Der Kunde erklärt sich ferner damit einverstanden, dass aktualisierte oder verbesserte Versionen oder Versionen von Liefergegenständen keine „Auftragsarbeiten“ sind. Der Kunde verpflichtet sich, die Software und die begleitende Dokumentation nicht zu verändern, anzupassen, zu übersetzen oder davon abgeleitete Werke zu erstellen und keine Kopien der Software oder der begleitenden Dokumentation unter Verstoß gegen diese Bedingungen an Dritte weiterzugeben.
13. Eigentum von Dritten.
Materielles oder immaterielles Eigentum von Dritten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Software, kann miteinem Liefergegenstand geliefert/integriert werden;die Nutzung dieses Eigentumsdurch den Kunden unterliegt den Bedingungen, die für dieses Eigentum Dritter gelten.
14. Allgemeine Entschädigung; Haftungsbeschränkung
Der Kunde und Talurit® („freistellende Partei„) verteidigen, entschädigen und halten die jeweils andere Partei und ihre jeweiligen Eigentümer, Direktoren und Angestellten schadlos von und gegen alle Ansprüche, Kosten (einschließlich, aber nicht beschränkt auf angemessene Anwaltsgebühren und damit verbundene Rechtskosten), Schäden und Haftungen, die sich aus oder im Zusammenhang mit einem Anspruch Dritter wegen Personen- oder Sachschäden ergeben, die auf Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Fehlverhalten der freistellenden Partei zurückzuführen sind. UNGEACHTET ANDERSLAUTENDER BESTIMMUNGEN IN DIESER VEREINBARUNG ODER IN ANDEREN DOKUMENTEN ODER MITTEILUNGEN HAFTET KEINE DER PARTEIEN GEGENÜBER DER ANDEREN FÜR BESONDERE, INDIREKTE SCHÄDEN, STRAFSCHADENSERSATZ ODER FOLGESCHÄDEN JEGLICHER ART (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF PRODUKTHAFTUNG), UNABHÄNGIG DAVON, OB DIESE AUS VERTRAG, VERSCHULDENSUNABHÄNGIGER HAFTUNG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER AUS ANDEREN GRÜNDEN ENTSTANDEN SIND, SELBST WENN DIE PARTEI ÜBER DEN MÖGLICHEN SCHADEN INFORMIERT WAR.
15. Produkthaftung
Verursacht ein Produkt einen Schaden an Personen oder Sachen (Produktschaden) des Kunden oder eines Dritten, ist die Haftung von Talurit® auf solche Schäden und Verluste und auf solche Beträge beschränkt, die von der Haftpflichtversicherung von Talurit® gedeckt sind. Talurit® haftet nicht für Schäden, die über die Deckungssumme dieser Versicherung hinausgehen. Soweit Talurit eine Produkthaftung gegenüber Dritten übernimmt, ist der Kunde verpflichtet, Talurit in demselben Umfang schadlos zu halten, wie die Haftung von Talurit gegenüber dem Kunden nach dem Vorstehenden beschränkt ist.
16. Verletzung von geistigem Eigentum
Vorbehaltlich der in dieser Ziffer 16 festgelegten Bedingungen und Beschränkungen stellt Talurit den Kunden von Ansprüchen Dritter frei, die behaupten, dass ein hierunter gelieferter Liefergegenstand die Rechte des Dritten nach dem Recht des geistigen Eigentums der Europäischen Union („anwendbares IP-Recht„) verletzt. Wenn ein Liefergegenstand ein gültiges Patent nach dem anwendbaren Recht des geistigen Eigentums verletzt und die Nutzung des Liefergegenstandes untersagt wird oder wenn er nach Ansicht von Talurit eine solche Verletzung darstellt, wird Talurit auf eigene Kosten und nach eigenem Ermessen entweder: (i) dem Kunden das Recht verschaffen, den Liefergegenstand weiter zu nutzen, (ii) den Liefergegenstand durch einen funktional gleichwertigen, nicht rechtsverletzenden Liefergegenstand ersetzen, (iii) den Liefergegenstand angemessen modifizieren, wobei die Übereinstimmung mit allen von den Parteien vereinbarten Produktbeschreibungen und Spezifikationen erhalten bleibt, oder (iv) den Liefergegenstand entfernen und den Kaufpreis und die Transportkosten für den Liefergegenstand abzüglich einer Wertminderung in Höhe von zwanzig Prozent (20%) des Kaufpreises für jedes Jahr der Nutzung seit dem Kauf erstatten.
Notwithstanding the above, Talurit shall not be obligated to indemnify Customer to the extent: (a) the allegedly infringing Deliverable is modified or combined with other devices not provided by Talurit, in either case, without Talurit’s written approval, (b) the alleged infringement arises out of any modification or customization of any Deliverable per the request or directions of Customer, or (c) the Deliverable is utilized in a manner or for a purpose other than its express intended purpose, and in the event of any claim under (a) through (c) is brought against Talurit, Customer shall indemnify and defend Talurit. The foregoing states the entire liability of Talurit and the exclusive remedy of Customer, with respect to any alleged intellectual property infringement in connection with a delivery hereunder.
17. Proprietäre Informationen
Wie hierin verwendet, umfasst der Begriff „geschützte Informationen“ alle Informationen, Materialien oder Geräte vertraulicher oder geschützter Art, die von der offenlegenden Partei erhalten wurden, sowie alle von der offenlegenden Partei erhaltenen Informationen, die den Konkurrenten der offenlegenden Partei nicht ohne weiteres zur Verfügung stehen und die, wenn sie einem Konkurrenten der offenlegenden Partei bekannt wären, einen Wettbewerbsvorteil der offenlegenden Partei verringern oder diesem Konkurrenten einen Wettbewerbsvorteil verschaffen könnten. Jede Vertragspartei, die der anderen Vertragspartei geschützte Informationen offenlegt, behält das Eigentum an den offengelegten geschützten Informationen, unabhängig davon, ob es sich um schriftliche, mündliche, elektronische, visuelle, grafische, fotografische, beobachtende oder sonstige Informationen handelt, sowie an allen Unterlagen, die geschützte Informationen enthalten. Die empfangende Partei darf keine proprietären Informationen, weder ganz noch teilweise, offenlegen, vervielfältigen oder reproduzieren, noch darf die empfangende Partei proprietäre Informationen anders als im Rahmen der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesem Vertrag verwenden. Die empfangende Partei ergreift alle angemessenen Maßnahmen, um die Offenlegung, Vervielfältigung oder Reproduktion von urheberrechtlich geschützten Informationen zu verhindern.
18. Abtretbarkeit
Ohne die ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei darf keine der Parteien ihre Rechte aus einem Auftrag/Auftragsdokument abtreten, es sei denn, es wird im Folgenden etwas anderes bestimmt; vorausgesetzt jedoch, dass jede Partei ein Auftrag/Auftragsdokument an eine verbundene Partei oder im Falle einer Fusion, eines Kontrollwechsels oder des Verkaufs im Wesentlichen aller ihrer Vermögenswerte abtreten kann. Die Vergabe von Unteraufträgen für Dienstleistungen durch Talurit gilt nicht als Abtretung eines Auftrags/Auftragsdokuments und ist im Rahmen dieser Bedingungen ausdrücklich erlaubt, jedoch ohne dass Talurit für seine Leistungen im Rahmen dieser Bedingungen freigestellt wird. Diese Bedingungen sind für die Parteien, ihre Rechtsnachfolger und Abtretungsempfänger verbindlich und kommen den Parteien, ihren Rechtsnachfolgern und zulässigen Abtretungsempfängern zugute.
19. Höhere Gewalt
Wenn die Leistung einer der Parteien durch höhere Gewalt, Handlungen von Staatsfeinden, Streiks, Unruhen, Krieg, schwere Brände, Überschwemmungen, Erdbeben oder andere Naturkatastrophen, Pandemien oder Epidemien verhindert, verzögert, eingeschränkt oder beeinträchtigt wird (einschließlich jede durch COVID-19 verursachte Auswirkung („COVID-19“ bezeichnet den Ausbruch des als „SARS-CoV-2“ bekannten Virus oder einer Mutation davon oder der als „Coronavirus-Krankheit 2019“ bekannten Krankheit)oder andere Umstände, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle der Partei liegen und nach internationaler Handelspraxis als höhere Gewalt anerkannt sind, so ist die betroffene Partei nach unverzüglicher Mitteilung von der Erfüllung im Umfang der Verhinderung, Verzögerung, Einschränkung oder Beeinträchtigung entbunden, vorausgesetzt, die betroffene Partei unternimmt wirtschaftlich angemessene Anstrengungen, um die Ursachen für die Nichterfüllung zu vermeiden oder zu beseitigen, und nimmt die Erfüllung unverzüglich wieder auf, sobald die Ursachen beseitigt sind.
20. Einhaltung der Exportkontrolle
Der Kunde verpflichtet sich, beim Umgang mit den Produkten alle für ihn geltenden nationalen und internationalen Gesetze und Vorschriften über Sicherheitshandel/Exportkontrolle strikt einzuhalten und verpflichtet sich insbesondere, die Produkte nicht zu verwenden: (a) Produkte für die Entwicklung, Herstellung, Verwendung oder Lagerung von Waffen zu verwenden, (b) Produkte ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Talurit® an Personen zu liefern, die beabsichtigen, die Produkte für die unter (a) genannten Zwecke zu verwenden, (c) Produkte an Personen zu liefern, die in illegale und/oder kriminelle Aktivitäten verwickelt sind, und (d) Produkte in Länder und an Personen zu exportieren oder weiterzugeben, die Embargos/Handelsbeschränkungen unterliegen, sowie an Personen, die beabsichtigen, in Länder und an Personen zu reexportieren, die Handelsbeschränkungen unterliegen. Sollte dem Kunden bekannt werden, dass Produkte direkt oder indirekt an eine solche Person oder ein solches Land geliefert, exportiert oder weitergegeben wurden, verpflichtet sich der Kunde, Talurit unverzüglich zu informieren und den Anweisungen von Talurit Folge zu leisten. Jede Verletzung von diese Verpflichtungen stellt eine wesentliche Verletzung dar und Talurit ist berechtigt, angemessene Rechtsmittel zu ergreifen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf eine Vertragsstrafe in Höhe von 500.000 Euro für jedes Ereignis , jedoch immer unter der Voraussetzung, dass Talurit® einen höheren Schadenersatz fordern kann, wenn nachgewiesen wird, dass der tatsächliche Schaden einen höheren Betrag als die vereinbarte Vertragsstrafe darstellt.
20. Sonstiges
(a) Verzicht. Das Versäumnis einer der Parteien, zu irgendeinem Zeitpunkt eine Bestimmung dieser Bedingungen durchzusetzen oder eine hierin vorgesehene Option auszuüben oder von der anderen Partei zu irgendeinem Zeitpunkt die Erfüllung einer Bestimmung dieser Bedingungen zu verlangen oder zu unterlassen, beeinträchtigt in keiner Weise die Gültigkeit dieser Bedingungen oder eines Teils davon oder das Recht der unterlassenden Partei, ihre Rechte hieraus später durchzusetzen, und kann auch nicht als Verzicht auf die Nichterfüllung oder Duldung einer anderen oder späteren Nichterfüllung oder Verletzung durch die andere Partei gewertet werden.
(b) Benachrichtigungen. Alle hierin geforderten oder vorgesehenen Schriftstücke oder Mitteilungen werden persönlich übergeben, per E-Mail, per Einschreiben oder per Post verschickt oder auf andere Weise an die offizielle Adresse der betreffenden Partei zugestellt. Eine Mitteilung gilt als zugestellt, wenn sie einem bevollmächtigten Vertreter der empfangenden Partei persönlich übergeben wird, per E-Mail, sobald der Empfang durch den vorgesehenen Empfänger bestätigt wurde, oder bei Zustellung per Einschreiben.
(c) Werbung. Der Kunde willigt hiermit ein, dass Talurit den Kunden in Verkaufsunterlagen (in jeder Form und in jedem Medium und in jeder verkaufsbezogenen Situation) als Nutzer seiner Produkte oder als Kunde von Talurit bezeichnet.
(d) Geltendes Recht und Rechtsstreitigkeiten (Talurit AB). Für jede Transaktion, bei der Talurit AB die Vertragspartei ist, gilt dieser Absatz unter Ausschluss von Absatz (e) dieses § 21: Diese Bedingungen, jeder Auftrag und jedes Auftragsdokument unterliegen dem schwedischen Recht und sind gemäß diesem auszulegen, ohne Berücksichtigung der Grundsätze des Kollisionsrechts. Alle Streitigkeiten, Meinungsverschiedenheiten oder Ansprüche, die sich aus oder in Verbindung mit diesen Bedingungen, einem Auftrag und einem Auftragsdokument oder deren Verletzung, Beendigung oder Ungültigkeit ergeben, werden durch ein Schiedsverfahren gemäß der Schiedsgerichtsordnung des SCC Arbitration Institute endgültig entschieden. Das Schiedsgericht besteht aus einem (1) Schiedsrichter und der Sitz des Schiedsgerichts ist Göteborg, Schweden. Die im Schiedsverfahren zu verwendende Sprache ist Englisch. Ungeachtet des Vorstehenden kann jede Klage oder jedes Verfahren von Talurit gegen den Kunden bei jedem für den Kunden zuständigen Gericht oder einer ähnlichen Einrichtung eingereicht werden. Die in einem Rechtsstreit obsiegende Partei hat Anspruch auf angemessene Anwaltshonorare und damit verbundene Kosten.
(e) Geltendes Recht und Rechtsstreitigkeiten (Talurit Tochtergesellschaft). Für jede Transaktion, bei der die Vertragspartei ein mit Talurit® verbundenes Unternehmen ist, gilt dieser Absatz unter Ausschluss von Absatz (d) dieses § 21: Diese Bedingungen, jeder Auftrag und jedes Auftragsdokument unterliegen den Gesetzen Englands und sind gemäß diesen Gesetzen auszulegen, ohne Rücksicht auf die Grundsätze des Kollisionsrechts. Alle Streitigkeiten, Meinungsverschiedenheiten oder Ansprüche, die sich aus oder in Verbindung mit diesen Bedingungen, einem Auftrag und einem Auftragsdokument oder deren Verletzung, Beendigung oder Ungültigkeit ergeben, sind bei dem Gericht anhängig zu machen, das für die beklagte Partei zuständig ist. Die in einem Rechtsstreit obsiegende Partei hat Anspruch auf angemessene Anwaltshonorare und damit verbundene Kosten.
(f) Aufhebung. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen oder ihre Anwendung auf eine Person oder einen Umstand aus irgendeinem Grund und in irgendeinem Umfang als ungültig oder nicht durchsetzbar angesehen werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Bedingungen und die Anwendung dieser Bestimmung auf andere Personen oder Umstände davon unberührt, sondern werden im größtmöglichen Umfang durchgesetzt, den das geltende Recht zulässt.
(g) Keine Vertretung oder Partnerschaft. Weder der Kunde noch Talurit® gelten als gesetzlicher Vertreter oder Partner des jeweils anderen zu irgendeinem Zweck, und dementsprechend sind weder der Kunde noch Talurit® befugt, für den anderen oder im Namen des anderen ausdrücklich oder stillschweigend eine Verpflichtung oder Verantwortung zu übernehmen oder den anderen in irgendeiner anderen Angelegenheit zu binden, es sei denn, dies ist in diesen Bedingungen ausdrücklich festgelegt.
(h) Änderungen. Diese Bedingungen können nur durch eine schriftliche Urkunde geändert werden, die von autorisierten Mitarbeitern beider Parteien unterzeichnet wurde.
Informationen zum Unternehmen
Talurit AB · Amalia Jönssons Gata 29, 421 31 Västra Frölunda, Sweden
Talurit GmbH · Carl-Benz-Straße 1, 78244 Gottmadingen, Germany
Talurit (UK) Ltd. · Rockingham Cl, Birdwell, Barnsley S70 5XG, England
Talurit, Inc. · 429 Nina Way, Warminster, PA 18974, USA
Talurit Pte. Ltd. · 151 Chin Swee Road #02-22, Manhattan House, Singapore (169876)
Talurit Machinery (Ningbo) Co., Ltd. · Room 812 Haichen Mansion, No. 36 Zhonghe Road, Beilun District, Ningbo 315800, China
Talurit Middle East LLC · 125 M2, Warehouse Q3-212, SAIF Zone, Sharjah, UAE